Kandidaten-Kolumne von Andreas Hahn
Immer wieder kommt die Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, in die Schlagzeilen. Zuletzt durch die ARD-Reportage „Ausgeliefert“[1], in der über die Arbeitsbedingungen beim Internet-Versandhändler Amazon berichtet wurde. Zwar sind zu diesem Beitrag im Nachgang einige Ungereimtheiten laut geworden, doch der Kernaspekt bleibt unberührt: Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Ursprünglich diente Leiharbeit den Unternehmen zum Auffangen von Auftragsspitzen. Das – glücklicherweise sehr arbeitnehmerfreundliche – deutsche Arbeitsrecht steht der institutionalisierten, kurzfristigen Anstellung von Fachkräften entgegen. 2003 fiel die maximale Überlassungsdauer von Leiharbeitern von erst 3, dann 6 , dann 9, dann 12 und letzthin 24 Monaten, komplett weg. Seitdem hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer nahezu verdreifacht[2]. Die Vorteile für einen Arbeitgeber liegen auf der Hand: Er braucht nur noch eine kleine fest angestellte Stammbelegschaft, denn mit Hilfe einiger simpler Tricks kann sich ein Unternehmen bei einem Verleiher einen stetigen Strom preisgünstiger Arbeitnehmer holen.